In Deutschland leben gegenwärtig rund 8,6 Mio. Menschen mit Behinderung, die
Hälfte von ihnen ist im erwerbsfähigen Alter. Politik für Menschen mit
Behinderung ist somit kein Minderheitenthema, sondern eine
gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Der in den vergangenen Jahren
erfolgte Paradigmenwechsel vom Fürsorgeprinzip zu (mehr) Selbstbestimmung und
Teilhabe führte zu einer Reform des deutschen Behindertenrechts im Jahr 2001.
Eine wichtige Voraussetzung für mehr Selbstbestimmung ist eine möglichst
dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben, die für Menschen mit Behinderung oft weit
mehr bedeutet als nur eine eigene finanzielle Lebensgrundlage. Nach wie vor gibt
es in Bezug auf die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zwischen Menschen
mit und ohne Behinderung erhebliche Unterschiede: Im Alter von 15 bis 65 Jahren
sind Menschen mit Behinderung stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. Im
internationalen Vergleich zeigte sich, dass deren Erwerbsquoten in Deutschland
niedrig sind und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit vor allem in
skandinavischen und angelsächsischen Ländern besser gelingt. Mit der Entwicklung
und dem verstärkten Einsatz von behinderungskompensierenden Technologien (bkT)
wird daher die Hoffnung verbunden, bisher ungenutztes Potenzial zu erschließen
und die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
Das TAB-Projekt »Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender
Technologien am Arbeitsplatz« wurde – auf Vorschlag des Ausschusses für Arbeit
und Soziales – durch den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben. Die
Erschließung der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Dimension des Themas
erfolgte schwerpunktmäßig anhand einer Beschreibung der vorhandenen Technik und
sich abzeichnender innovativer Entwicklungen, um individuelle funktionale
Einschränkungen zu kompensieren oder zu vermindern. Dargestellt werden zudem die
verfassungsrechtlichen, sozialgesetzlichen und -politischen Rahmenbedingungen
für den Einsatz von bkT am Arbeitsplatz, förderliche und/oder hemmende
Strukturen sowie ausgewählte soziale Aspekte und ökonomische Folgen der
Weiterentwicklung und Verbreitung von bkT. Mit dem vorliegenden Endbericht wird
das TA-Projekt abgeschlossen.
Behinderung und behinderungskompensierende Technik
Laut Sozialgesetzbuch sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit vom für das Lebensalter
typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
beeinträchtigt ist. Diese Definition verbindet zwei Komponenten, das Individuum
mit seinen spezifischen (vergleichsweise eingeschränkten) Fähigkeiten und seine
Umwelt oder Umgebung, an der teilzuhaben – im Vergleich zu nichtbehinderten
Menschen – nur eingeschränkt möglich ist.
Aus dieser Perspektive geht es im vorliegenden Bericht darum, wie mithilfe
von Technologien individuelle Fähigkeiten möglichst unterstützt werden können
und wie Umweltbedingungen durch den Einsatz von Technologien so gestaltet
werden, dass sie für Menschen mit Behinderung möglichst geringe Barrieren für
ihre Teilhabe speziell am Arbeitsleben darstellen. Dabei liegt der Fokus nicht
nur auf Technik im engeren Sinn, den zumeist technischen Gegenständen und
Geräten, sondern darüber hinaus auch auf den nötigen Fähigkeiten und
Fertigkeiten (Technik im weiteren Sinn), um diese Technik effizient einsetzen zu
können.
Systematik des Berichts
Die Vielfalt von behinderungskompensierenden Technologien ist groß, denn für
eine extrem heterogene Nutzergruppe sollen bkT Bindeglieder sein zu einer
ebenfalls großen Vielfalt arbeitplatzbezogener Anforderungen. Die Systematik
innerhalb des Berichts folgt den Kriterien »Art der funktionalen Einschränkung«
und »Art der Technik«.
Art der funktionalen Einschränkung
Nicht für jede Schädigung von Körperstrukturen und -funktionen kann
gegenwärtig mittels bkT eine Teilhabe am Arbeitsleben gleichermaßen verbessert
oder ermöglicht werden. BkT können heute vorwiegend Einschränkungen der
Bewegungsfähigkeit, des Sehens oder des Hörens (teilweise)
ausgleichen. Für diese Funktionseinschränkungen wird im Bericht beispielhaft
aufgezeigt, mit welchen besonderen Herausforderungen Betroffene an ebenfalls
beispielhaften Arbeitsplatzsituationen konfrontiert sind und wie Technik hier
kompensierend eingesetzt werden kann.
Funktionalität der Technik: Personenbezogene assistive und allgemeine
behinderungskompensierende Technologie
Behinderungskompensierende Technologien können entsprechend der jeweiligen
Zielausrichtung (Individuum oder Umwelt) unterschieden werden. BkT, die am
einzelnen Individuum und seinen funktionalen Einschränkungen ansetzen und diese
kompensieren sollen, werden als assistive Technologien bezeichnet.
Techniken, die an die Umweltbedingungen anknüpfen, werden international mit dem
Begriff Universal Design oder national im Deutschen mit barrierefreie
Gestaltung verknüpft und in diesem Bericht zumeist als allgemeine bkT
bezeichnet. Obwohl assistive und allgemeine bkT unterschiedlich ansetzen,
sollten sie sich aufeinander beziehen und sich ergänzen. Oft sind assistive
Technologien eine Voraussetzung, um individuelle funktionale Einschränkungen so
weit auszugleichen, dass eine Teilhabe am Arbeitsleben überhaupt erst möglich
wird.
Assistive Technologien versuchen vorrangig, bestimmte funktionale
Einschränkungen direkt auszugleichen (z. B. Prothesen, Brillen). Wenn dies nicht
möglich ist, zielen sie auf einen möglichst gleichwertigen
(Kompensations-)Zugang auf anderem Wege (z. B. Rollstuhl, Brailleschrift). Vor
allem der Einsatz von Prothesen kann für Betroffene mit unterschiedlichen
Eingriffstiefen in den Körper einher gehen (z. B. am Ohr angebrachte oder unter
der Schädeldecke implantierte Hörgeräte) und im Idealfall eine Behinderung
vermeiden. Diese assistiven Technologien sind nicht nur sachliche Artefakte im
Sinne von Hardware, sondern zunehmend auch Betriebssysteme und Software, die
erst den Gebrauch des eigentlichen Produkts ermöglichen. Auch sind in diesem
Zusammenhang nötige Dienstleistungen (von einmaligen Unterstützungsleistungen
bis regelmäßiger persönlicher Assistenz) zu nennen. Oft kann nur durch eine
solche Dienstleistung die eigentliche Technik beim Betroffenen zu einer
spezifischen Leistungsfähigkeit führen – die eigentliche Voraussetzung für eine
Teilhabe am Arbeitsleben.
Bei allgemeiner bkT wird unterschieden zwischen Lösungen, die die
unmittelbare Umgebung der einzelnen Person betreffen (häusliche Umgebung oder
Arbeitsplatz), und solchen, die einzelne Umweltbereiche (z. B. Gebäude, Geräte
und Informationen) allen Menschen – auch die mit unterschiedlichen Behinderungen
– besser zugänglich machen (z. B. barrierefreie öffentliche Verkehrs- oder
Kommunikationssysteme). Im Ergebnis sollen diese Bereiche für alle potenziellen
Nutzer unabhängig von der Art der Behinderung möglichst barrierefrei zugänglich
sein. Kriterien für einen barrierefreien Zugang folgen dabei dem Ansatz,
physische und psychische Anforderungen an die Nutzer gering zu halten und
möglichst alternative Bedienungsmöglichkeiten zuzulassen.
Ansatzpunkte für bkT
Die Produktvielfalt von spezifischen vor allem assistiven bkT nimmt
kontinuierlich zu. Deren Abgrenzung zu anderen »normalen« Gebrauchsgegenständen
wird auch aufgrund der Gestaltungsprinzipien »universelles Design« und
»Barrierefreiheit« zunehmend schwierig. Dies ist gegenwärtig vor allem im
Bereich der IuK-Technologie zu beobachten. Anhand von Fallbeispielen werden für
unterschiedliche Funktionseinschränkungen existierende bkT benannt und die sich
diesbezüglich abzeichnende Entwicklung skizziert. Die Grundannahme bei der
Beschreibung der im Bericht angeführten Fallbeispiele ist, dass sich die
speziellen beruflichen Anforderungen auf weitere Berufsfelder übertragen lassen.
Anhand dieser Fallbeispiele werden die technischen Möglichkeiten und Grenzen
beschrieben, um so Handlungsoptionen aufzuzeigen, die zu einer weiteren
Verbesserung der Teilhabe für Betroffene führen könnten.
Fallbeispiele für bkT am Arbeitsplatz
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BkT bei Körperlichen Einschränkungen
Menschen mit Schädigungen des Bewegungsapparates können
sowohl in ihrer Mobilität als auch in der Feinmotorik stark eingeschränkt sein.
Entsprechende Hilfsmittel unterstützen körperlich eingeschränkte Personen in
ihrer Bewegungsfreiheit und Mobilität sowie bei der Bewältigung des beruflichen
und privaten Alltags. Generell werden Information und Kommunikation zunehmend
über elektronische Medien abgewickelt, der Computer ist das universell
einzusetzende Gerät für die Informationsverarbeitung. Damit haben sich die
Voraussetzungen für die Teilhabe bewegungseingeschränkter Personen erheblich
verändert und zumeist vielfach verbessert, in erster Linie weil z. B.
die Erreichbarkeit vom Rollstuhl aus in der Regel ohne besonderen Aufwand
gegeben ist und weil Steuergeräte austauschbar sind, sodass die Handhabung trotz
eingeschränkter Armfunktionen möglich ist. Häufig ist die Kompensation allein
über personenbezogene technische Hilfen möglich – sofern die IuK-Vorgänge
computerbasiert erfolgen. Spezielle Steuergeräte können durch entsprechende
Weiterentwicklung von Betriebssystemen ersetzt und so allgemein zugänglich
gemacht werden. Einige Entwicklungen sind umfassend relevant, wie insbesondere
konzeptionelle Überlegungen, die Mensch-Maschine-Schnittstellen von den
herkömmlichen Mittlern wie Tastatur und Maus zu lösen und entweder keine
elektromechanischen Instrumente mehr zum Einsatz kommen zu lassen oder stärker
sensorisch-intuitive Schnittstellen zu entwickeln. Es hat sich jedoch auch
gezeigt, dass der Einsatz personenbezogener assistiver und auch allgemeiner
Technologien die beschriebenen Funktionseinschränkungen nicht ausreichend
kompensieren können. In vielen Fällen können assistierende und allgemeine
Technologien nur dann zweckbestimmt genutzt werden, wenn dafür gewisse
Voraussetzungen wie Qualifikation und Training erfüllt werden. In anderen Fällen
können beide Technologieangebote die Funktionseinschränkungen überhaupt nicht
kompensieren. Dann benötigen die betroffenen Personen eine personelle
Unterstützung in Form einer Arbeitsassistenz.
BkT bei Sehbehinderungen
Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen sind in ihrer
Berufswahl stark eingeschränkt. Die
Digitalisierung der Informationsvermittlung, Computer, E-Mail und
Internet eröffnen diesem Personenkreis neue Möglichkeiten der gesellschaftlichen
und beruflichen Teilhabe. Mit dem PC und entsprechenden Hilfsmitteln können sie
in digitalisierter Form vorliegende Schriftstücke unmittelbar erfassen und
selbstständig bearbeiten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass
Betriebssysteme und Anwendungsprogramme barrierefrei gestaltet sind. Ein großer
Vorteil von digitalisierten Daten ist auch die Möglichkeit der mehrkanaligen
Ausgabe, z. B. über Sprache, Schrift oder taktile
Ausgabemedien. Der Nutzer kann die Informationsausgabe seinen Bedürfnissen
entsprechend gestalten. Deutlich ist aber auch, dass Hilfsmittel für die
Computernutzung an Grenzen stoßen. Die
Schlüsseltechnologien für Blinde und Sehbehinderte wie »Screenreader« und
»Vergrößerungssoftware« können nicht sämtliche am Arbeitsplatz erforderlichen
Softwareanwendungen zugänglich machen bzw. es ist eine Anpassung an die
verschiedenen Programme notwendig. Für die Praxis bedeutet dies, dass die
Einrichtung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen für Blinde und Sehbehinderte u. U. sehr kostspielig ist. Und auch wenn
seitens des Arbeitgebers grundsätzlich die Bereitschaft besteht, z. B. blinde Mitarbeiter einzustellen, ist dies
aufgrund der am Arbeitsplatz eingesetzten Programme nicht immer möglich.
Die selbstständige Mobilität in fremden Umgebungen stellt
für blinde Menschen das größte Problem dar. Diese Problematik kann insbesondere
durch eine barrierearme Umweltgestaltung (positiv) beeinflusst werden.
Gebrauchstaugliche Navigationssysteme für Fußgänger würden auch Blinden und
hochgradig sehbehinderten Menschen die Orientierung im öffentlichen Raum
erleichtern. Von der Zuverlässigkeit der Ortung sowie der Detailliertheit und
Aktualität des zugrundeliegenden Kartenmaterials wird es abhängen, inwieweit
sich Blinde in fremden Umgebungen selbstständig mit Navigationssystemen bewegen
können.
BkT bei Hörschädigungen
Hörgeschädigte Menschen unterliegen erheblichen
Einschränkungen bei fast sämtlichen Formen direkter Kommunikation, die jedoch
zumeist eine zentrale berufliche Anforderung ist. Auch wenn sich die Probleme in
Abhängigkeit vom Hörverlust erheblich unterscheiden: Es geht grundsätzlich um
den Zugang zur gesprochenen Kommunikation. Je nach Grad des Hörverlusts sind die
Möglichkeiten und Grenzen der Kompensation durch Einsatz von Technologien sehr
unterschiedlich. Insgesamt gesehen haben sich mit der Verbreitung des Internets,
darauf aufsetzender schriftlicher IuK-Angebote sowie der verbreiteten Nutzung
von Endgeräten für E-Mail, Internet und SMS die beruflichen
Integrationsmöglichkeiten erheblich verbessert. Weitere allgemein ausgerichtete
bkT lassen sich unter dem Begriff der gesprächsbegleitenden Verschriftlichung
von Information zusammenfassen. Moderne Spracherkennungssysteme sind heute in
der Lage, Sprache relativ zuverlässig in geschriebenen Text
umzuwandeln. Zukünftig sollen verlässliche, alltagstaugliche und in
gängige Kommunikationstechnik integrierte Spracherkennungssysteme die parallele
Darstellung mündlicher Rede als Text ermöglichen. Zu konstatieren ist jedoch
auch, dass die Entwicklung von Techniken zur Verschriftlichung sprachlicher
Information und Kommunikation noch relativ am Anfang steht. Insbesondere
gehörlose Menschen werden auch in Zukunft auf individuelle technische
Anpassungen oder persönliche Unterstützung – von speziellen eLearning-Angeboten
bis hin zu Gebärdendolmetschern – angewiesen sein, um am Arbeitsleben teilhaben
zu können.
Die Berücksichtigung des
universellen Designs bedeutet für Menschen mit Höreinschränkung vor allem,
IuK-Medien so zu gestalten, dass diese verschiedene Sinne ansprechen.
Kommunikation bleibt so nicht auf das Hören beschränkt,
auch das Lesen ist einbezogen oder taktile Formen der Informationsaufnahme.
Zu den allgemein ausgerichteten bkT gehört auch die Unterstützung
der Hörgerätenutzung bei der Gestaltung von Gebäuden und Verkehrsmitteln durch geeignete Technik.
Die Verschriftlichung akustischer Informationen in Gebäuden, Verkehrssystemen und
von technischen Einrichtungen (Geräte) durch integrierte optische Signale,
durch Fahrzielanzeiger und elektrooptische Haltestellenanzeiger auf Bahnhöfen,
Flughäfen und in Verkehrsmitteln ist mittlerweile weitverbreitet.
Der Einbau von Induktionsschleifensystemen in Gebäuden verbessert die Wahrnehmung
akustischer Hinweise über das Hörgerät.
Potenziale für zukünftige Entwicklungen
Die Potenziale für bkT im Arbeitsbereich sind vielfältig
und konfligieren zunehmend mit den Aspekten des »ubiquitous computing«
(Allgegenwärtigkeit des Computers) und der »ambient intelligence«
(Umgebungsintelligenz): Ein persönliches Endgerät stellt ein auf die
individuellen Bedürfnisse ausgelegtes Interface zum umgebenden Netzwerk, der
Peripherie und entfernten Netzen her. So können alle Dienste gleichermaßen
individualisiert nahezu überall abgerufen und flexible Arbeitsstrukturen
realisiert werden. Auf der Basis weitverbreiteter Geräte, wie z. B. dem Mobiltelefon, lassen sich Anwendungen
realisieren, die neben der programmierten Mitwirkung vor Ort den Zugriff auf
leistungsfähige Rechner und auf menschliche Unterstützung ermöglichen. Solche
Systeme sind in der Lage, Menschen individuell und gezielt zu unterstützen, und
bieten die Sicherheit, immer Hilfe anfordern zu können.
Voraussetzung für individuelle Bediengeräte ist die
Verfügbarkeit effizienter Ein- und Ausgaben. Heute stehen dafür Technologien wie
Spracheingabe und ‑ausgabe, Kopf- und Augensteuerung sowie BCI
(Brain-Computer-Interface) und EEG zur Verfügung. Entscheidend ist die
Realisierung offener Schnittstellen in elektronischen Maschinen und Geräten, die
einen reibungslosen, sicheren und schnellen Datenaustausch zwischen Maschine und
(alternativem) Bediengerät ermöglichen. Insgesamt kann durch die Integration von
Geräten und Umgebung weiteres Potenzial erschlossen werden. Die Kombination von
individuellen Bediengeräten und Umgebungsintelligenz, die in Arbeitsumgebungen
durch deren meist gut ausgebaute informationstechnische Infrastruktur schon
angelegt ist, kann zu neuartigen barrierefreien Gesamtlösungen führen.
Insbesondere kann durch die programmierbare Flexibilität und »Intelligenz« in
solchen Systemen ein jeweils individueller Zugang unterstützt werden, statt
einer Lösung, die gleichermaßen für alle funktionieren muss. Dies entspricht
einer Implementierung des Konzepts »Design für Alle« durch Anwendung moderner
IKT.
Auch der Bereich der Mechatronik bietet noch viele
Ansatzpunkte für bkT am Arbeitsplatz. Aktive kraftverstärkende Mechanismen
können ausgehend von der Krantechnik (Anlagen) einerseits und der Robotik
andererseits hin zu bkT-Anwendungen entwickelt werden. Solche Geräte sind heute
nicht nur als festinstallierte Anlagen, sondern auch als mobile personenbezogene
Lösungen denkbar. Darüber hinaus sind mit den verfügbaren mechatronischen
Komponenten einfache arbeitsspezifische Manipulatoranwendungen realisierbar, die
Menschen mit Behinderung bei Handhabungsaufgaben unterstützen. Erforderlich ist
allerdings noch eine Anpassung der auf Geschwindigkeit und Präzision optimierten
industriellen Komponenten mit dem Ziel einer kooperativen Unterstützung von
Menschen in einem gemeinsamen Arbeitsraum.
Zu konstatieren ist, dass die zumeist auf den konkreten
Einzelfall bezogene Sichtweise stärker durch eine präventiv orientierte Sicht
moderner Barrierefreiheit und des »Designs für Alle« ergänzt werden sollte. Der
Auf- und Ausbau von Strukturen, die gezielte Vernetzung, die öffentliche
Beschaffung sowie Aus- und Hochschulbildung bilden hier Schlüsselelemente für
die künftige Entwicklung. Inwieweit existierende bkT und zukünftige technische
Innovationen die gesellschaftliche Teilhabe fördern und dementsprechend auch
arbeitsplatzrelevant werden, hängt letztlich jedoch von einer Vielzahl weiterer
Maßnahmen und Rahmenbedingungen ab.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für bkT am Arbeitsplatz
Mit dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) »Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen« wurden 2001 unterschiedliche Regelungen aus den Bereichen Sozial- und
Arbeitsrecht in Bezug auf Behinderung zusammengefasst. Aufgrund der
Vielschichtigkeit des Begriffs »behinderungskompensierende Technologie« gibt es
je nach Art der Technik nach wie vor unterschiedliche gesetzliche
Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten. Auf diesem breiten gesetzlichen Fundament
fußt ein Sozialleistungssystem, das nach Leistungssektoren (Prävention,
Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege) gegliedert und nach
Leistungsbereichen (medizinische bis berufliche Rehabilitation), nach
Zuständigkeiten von Leistungsträgern sowie nach Leistungserbringern
differenziert ist.
Der Umgang mit assistiven Technologien wird in Deutschland
wesentlich durch die unterschiedlichen Teile des Sozialgesetzes geregelt. Die
Gestaltung des Arbeitsplatzes richtet sich nach den Bedingungen des
Schwerbehindertenrechts und des Arbeitsschutzgesetzes mit seinen nachgeordneten
Verordnungen. Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder
verankern den Begriff der Barrierefreiheit im deutschen Recht und versuchen, im
Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit auf eine barrierefreie Umfeldgestaltung
hinzuwirken.
Leistungsansprüche
Unabhängig von der Schwere einer Behinderung haben alle
Menschen einen sozialrechtlichen Leistungsanspruch auf notwendige bkT, wenn beim
Vorliegen oder der Drohung einer Behinderung die Einschränkung der
Erwerbsfähigkeit vermieden oder vermindert und/oder eine Teilhabe am
Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert
werden kann. Darunter fallen vor allem assistive bkT. Welche es im Einzelfall
sind und ob beispielsweise Dienstleistungen darunter fallen oder nicht, wird im
System der unterschiedlichen Sozialleistungsbereiche und der Vielzahl von
Trägern spezifiziert (z. B.
Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen). Seit 2008 können
Betroffene teilweise wählen, ob sie bkT als Sachleistung oder als Geldleistung
erhalten und eigenverantwortlich verwenden (im Rahmen eines »Persönlichen
Budgets«). Die Regeln der einzelnen Sozialleistungsträger sind dann lediglich
Bemessungsgrundlage, darüber hinaus aber nicht mehr bindend.
Menschen mit einer amtlich anerkannten schweren Behinderung
haben, sofern sie beschäftigt sind, gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf
eine Beschäftigung entsprechend ihren Fähigkeiten, eine Ausstattung ihres
Arbeitsplatzes mit bkT sowie eine behinderungsgerechte Einrichtung der
Arbeitstätte. Unabhängig vom Vorliegen einer Behinderung haben Arbeitnehmer
bereits dann Anspruch auf den präventiven Einsatz von bkT, wenn sich dadurch
Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz vermeiden lassen.
Für allgemeine bkT, insbesondere die barrierefreie
Gestaltung der Umgebung betreffend, gibt es aufgrund der unterschiedlichen
Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten diverse Regelungen auf Bundes- oder
Landesebene. Ein Leistungsanspruch lässt sich daraus jedoch nicht generell
ableiten.
Zuständigkeiten
Im deutschen Sozialleistungssystem können mehrere Träger
für die eigentliche Leistungserbringung für bkT verantwortlich sein (von
gesetzlichen Krankenkassen über Rentenversicherungen bis zur Bundesanstalt für
Arbeit). Sie haben eine gemeinsame Leistungsverantwortung gegenüber Betroffenen.
Für die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes ist der
Arbeitgeber verantwortlich. Dies betrifft
jedoch nur Arbeitgeber, die tatsächlich Menschen mit schwerer Behinderung
beschäftigen. Einer Beschäftigungspflicht unterliegen jedoch nicht alle
Arbeitgeber (erst in Betrieben ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen), die sie
zudem durch Zahlung einer Ausgleichsabgabe umgehen können. Der Bund hat durch
das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Einrichtungen, die Bundesrecht ausführen, zur barrierefreien
Umfeldgestaltung in Bezug auf Kommunikation, Bau und Verkehr sowie auf
Informationstechnik verpflichtet. Die Länder haben für in ihrem Kompetenzbereich
liegende Einrichtungen ähnliche Regelungen mit unterschiedlichen
Realisierungszeiträumen verabschiedet. Darüber hinaus sieht das BGG vor, dass
eine barrierefreie Umgebungsgestaltung weitgehend in Selbstverantwortung mittels
Zielvereinbarungen zwischen Betroffenenverbänden und Unternehmen erreicht werden
soll.
Produktsicherheit
Um spezifische Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
speziell für solche personengebundenen bkT zu gewährleisten, die mit einer
besonderen Eingriffstiefe in den Körper einhergehen, wurden in der EU-Richtlinie
für Medizinprodukte, EU-weit gültige einheitliche Zulassungs- und
Kontrollverfahren explizit festgelegt (z. T.
ähnlich denen für Arzneimittel); diese sind in nationales Recht übernommen
worden. Weiterhin sollen unterschiedliche technische Normen vor allem in Bezug
auf Barrierefreiheit eine gewisse Produktsicherheit gewährleisten.
Der »bkT-Markt«
Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsteht für bkT
ein Zuständigkeits- und Problemlösungsraum, dessen Komplexität mit der Schwere
der Behinderung in der Regel zunimmt. Vor allem bei Menschen mit schwerer
Behinderung bringt dies nach wie vor Schnittstellenprobleme auch bei der
bkT-Versorgung vor allem beim Übergang von Heilbehandlung zur Rehabilitation mit
sich. In der Summe entsteht eine sehr spezielle »Marktsituation« mit einer
Vielzahl von Beteiligten in zugleich stark gelenkten Strukturen.
Die »assistiven Technologien« sind Bestandteil des historisch gewachsenen
»Hilfsmittelmarktes« mit folgenden Akteursgruppen:
-
BkT-Nutzer, deren Teilhabe an der Gesellschaft aufgrund von
Behinderungen in der Regel eingeschränkt ist, die auf spezifische bkT angewiesen
sind, diese aber oft nicht finanzieren müssen und/oder können;
-
BkT-Kostenträger (vor allem gesetzliche Krankenkassen und
Rentenversicherung), die unterschiedliche gesetzliche Aufgaben haben,
verantwortungsvoll mit den ihnen anvertrauten Mitteln umgehen müssen, deshalb
zunehmend Kosten-(Nutzen-)Aspekte berücksichtigen, diese zunehmend in
Zulassungsverfahren prüfen und Leistungsverträge mit bkT-Anbietern abschließen;
-
BkT-Leistungsanbieter/-erbringer (Krankenhäuser,
Sanitätsfachhandel etc.), die bkT für den Nutzer auswählen, einsetzen, anpassen
und warten sowie den Nutzer informieren, schulen und trainieren;
-
BkT-Hersteller, die oft sehr spezifische Lösungen für eine vergleichsweise
kleine Nutzergruppe entwickeln, diese in spezielle Verteilungsstrukturen
abgeben.
Durch unterschiedliche Maßnahmen wird versucht, den
Wettbewerb auch im Hilfsmittelmarkt zu stärken. Aktuell führt die Marktmacht der
Kostenträger teilweise zu einseitig durchgesetzten Preissenkungen gegenüber
Anbietern, was mit einer Vereinfachung der Produkte und einem Abbau der
Dienstleistungen einhergehen kann. Die bkT-Nutzer haben dort nach wie vor kaum
Gewicht. Für Nutzer und für Hersteller von assistiven Technologien ist sowohl
national als auch EU-weit ein erheblicher Mangel an Markttransparenz
festzustellen.
Neben diesen von den Kostenträgern gelenkten
Verteilungsstrukturen gewinnt der Markt der »Selbstzahler« mit Zuzahlungen durch
die Kostenträger (wie schon lange bei Seh- und auch bei Hörhilfen) für viele
assistive Technologien zunehmend an Bedeutung. Entwickler und Hersteller von
innovativen bkT zielen zunehmend auch auf diesen zweiten Markt. Durch die
Einführung des »Persönlichen Budgets« dürfte dieser Trend gestärkt werden. Hier
ist eine gute Informations- und Wissensbasis eine wichtige Voraussetzung für
Betroffene, um als »mündiger« Verbraucher auftreten zu können, aber auch für
Hersteller, um Marktchancen abzuschätzen und sich zu engagieren.
Assistive Technologien, die als technische Arbeitshilfen
zur Verfügung gestellt werden, unterliegen zwar nicht den Strukturen des
Hilfsmittelmarktes, sind aber ebenfalls durch geringe Markttransparenz
gekennzeichnet. Den Arbeitgebern als Kostenträgern fehlt in der Regel das
spezifische Fachwissen, um begründet zu entscheiden, welche Art von bkT für
welche Art der funktionalen Einschränkung das beste Bindeglied zum spezifischen
Arbeitsplatz darstellt.
Schlussfolgerungen und Handlungsoptionen
Der Einsatz von bkT bewirkt nicht automatisch bessere
Inklusionschancen für Menschen mit Behinderung. Oft lässt sich nur im
Zusammenspiel mit weiteren Faktoren auf der Ebene des Individuums und der
umgebenden Umwelt ein nachhaltiger Effekt auf die Teilhabemöglichkeiten am
Arbeitsleben erreichen. Aus gesellschaftlicher Perspektive und vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels sind der Zugang zum Arbeitsleben und der
Arbeitsplatzerhalt wichtige Schlüsselelemente
mit Sekundärwirkung auch für nicht (mehr) erwerbsfähige Menschen, eine
aktivere Rolle zu übernehmen, Autonomieverlust zu mindern und
(Pflege-)Abhängigkeiten zu reduzieren. Deshalb sollten bei der Entwicklung von
bkT deren Arbeitsplatzrelevanz verstärkt in den Blick genommen und die
flankierenden Mitwirkfaktoren gemeinsam weiterentwickelt werden.
Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung
Einer begrenzten Zahl von Menschen im erwerbsfähigen Alter
mit unterschiedlichen funktionalen
Einschränkungen stehen unterschiedlichste Arbeitsanforderungen gegenüber, sodass
die bkT-Nachfrage auch zukünftig zersplittert und begrenzt bleiben wird. Ohne
eine gezielte Förderung der Forschung und Entwicklung wird diese
Nachfrageseite allein kaum die nötigen Ressourcen für FuE hervorbringen können.
Im Hinblick auf die steigende Anzahl älterer Menschen im Arbeitsprozess
erscheint zudem eine programmatische Forschungslinie »bkT für ältere
Arbeitnehmer« sinnvoll.
Ein internationaler Vergleich der Forschung und Entwicklung
aktueller und zukünftiger bkT zeigt, dass in vielen Ländern neben einer
konkreten Projektförderung auch auf
strukturfördernde Maßnahmen gesetzt wird. Mit nationalen Zentren für
»assistive Technologie« steuern verschiedene europäische Länder die Forschung,
Entwicklung und Umsetzung von bkT im öffentlichen Interesse. In den USA werden
zeitlich befristet Schwerpunktzentren im Bereich der Rehabilitationstechnik
gefördert (Rehabilitation Engineering Research Centres, RERCs). Solche
Strukturen ergänzen gezielt die industrielle und universitäre Forschung. In
Deutschland sind solche Zentren nicht zu finden. Klare Forschungsstrukturen
fehlen für bkT, und die Forschung findet eher singulär in der Industrie sowie
einzelnen Hochschulinstituten und unter Projektförderung statt. Die Programme
der Europäischen Union konzentrieren sich auf die Förderung internationaler
Verbundprojekte (z. B. Strategic targeted research projects – STREPs, Integrated projects – IPs und Networks).
Maßnahmen integriert anlegen und umsetzen
Das gegliederte Sozialleistungssystem bringt gerade für
Menschen mit Behinderung und deren Versorgung
mit bkT Schnittstellenprobleme aufgrund von verteilten Zuständigkeiten mit sich.
»Gemeinsame Verantwortlichkeit«, »Leistungserbringung aus einer Hand«,
»sozialmedizinische Begutachtung unter Einbeziehung der betrieblichen
Arbeitsbedingungen« oder »Fallmanagement« sind Elemente des gesellschaftlichen
Umgangs mit Behinderung, die die Schnittstellenprobleme zumindest mindern
sollen. Sie sind weitgehend konzeptionell gelöst und in der Sozialgesetzgebung
verankert. Sie werden in der Praxis jedoch nicht optimal umgesetzt und haben
noch erhebliche Anwendungsreserven. Eine verbesserte Verzahnung der Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der betrieblichen
Arbeitsbedingungen – eine Grundvoraussetzung, um bkT zugänglich zu machen
und am Arbeitsplatz effektiv einzusetzen – ist folglich auch zukünftig ein
Entwicklungsschwerpunkt für die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland.
Strukturförderung
Zur Unterstützung innovativer Entwicklungen bei bkT sind
strukturfördernde Maßnahmen erforderlich. Sinnvoll wäre eine bessere Vernetzung
der in diesem Bereich aktiven Akteure
(Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber, Gewerkschaften,
Integrationsämter, Selbsthilfeverbände, Ausbildungseinrichtungen,
Leistungsträger, Forschungseinrichtungen, Hilfsmittelanbieter), jedoch könnte
auch eine koordinierende nationale Einrichtung eine wichtige Rolle für die
bedarfsgerechte Entwicklung einnehmen. Die Einbindung der Leistungsträger und
der Praktiker kann eine bedarfsgerechte Entwicklung fördern, die auch die
spätere Finanzierung der bkT berücksichtigt. Eine stärkere internationale
Vernetzung könnte den Transfer von Lösungsansätzen und Erfahrungen aus
anderen Ländern verbessern. Im Rahmen einer solchen Vernetzung wären
zudem die Technologiepotenziale durch den Transfer auch aus anderen
Technologiebereichen gezielt anzugehen.
Menschen mit Behinderung – Experten in eigener Sache
Ziel der Behindertenpolitik in Deutschland ist es, Menschen
mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
ermöglichen. Betroffene haben einen gesetzlich verankerten Leistungsanspruch
auch auf bkT. Diesen Anspruch durchzusetzen und selbstbestimmt zu entscheiden,
setzt eine umfassende Informiertheit voraus. Dabei gilt es, nicht nur
Informationsangebote kontinuierlich zu
verbessern, sondern auch dafür zu sorgen, dass Betroffene diese Angebote
kennen und verarbeiten können.
Die Eigenverantwortung Betroffener ist in Bezug auf
assistive Technologie durch das »Persönliche Budget« und in Bezug auf
Barrierefreiheit durch das Instrument der »Zielvereinbarung« erheblich gestärkt
worden. Doch bestehen noch erhebliche
Diskrepanzen zwischen theoretischer Lösung und der Praxis. Weder die
Betroffenen noch deren Verbände haben in der Regel die entsprechende Machtposition, in Verhandlungssituationen gegenüber
Leistungserbringern gleichberechtigt zu agieren und ihr Anrecht auf
verfügbare bkT umzusetzen. Die Vereinfachung der Prozesse und eine stärkere
Transparenz in den Abläufen wären dazu dringend erforderlich. Hier können
Coachingangebote helfen, die nötigen Kompetenzen bei Betroffenen zu stärken.
Position der Behindertenverbände stärken
In Bezug auf die barrierefreie Umgebungsgestaltung des
öffentlich- und privatrechtlichen Bereichs (z.
B. Personenverkehr, Dienstleistungssektor) wurde den Betroffenenverbänden
die prioritäre Verantwortung zugewiesen, mit den jeweils Zuständigen
Vereinbarungen im Hinblick auf Barrierefreiheit auszuhandeln. Momentan ist
dadurch eine sehr differenzierte Handlungs- und Regelungslandschaft entstanden,
die Betroffenen aber beispielsweise nicht einmal eigentlich notwendige
Mindeststandards einer Barrierefreiheit bei baulichen oder sonstigen
Infrastrukturgegebenheiten in Aussicht stellt. Neben den oft noch lückenhaften
Konzepten hinsichtlich Barrierefreiheit wird ein Grund auch in der gegenwärtigen
(eher schwachen) Position der Verbände gesehen. Diese müsste maßgeblich gestärkt
werden, um Ziele in Bezug auf barrierefreie Umgebungsgestaltung zu definieren
und verbindlich einzufordern.
Resümee – gesellschaftliche Verantwortung
Der Einsatz von bkT kann für viele Menschen mit Behinderung
die Teilhabechancen am Arbeitsleben verbessern. Ihr Arbeitskräftepotenzial zu
erhalten und zunehmend besser auszuschöpfen ist sowohl zentrales Element des
Teilhabeprinzips im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung als auch
gesellschaftliche Notwendigkeit, um dem demografischen Wandel und dem sich
abzeichnenden Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Effektiv wirken können die
bkT-Instrumente jedoch nur dann, wenn sie
von spezifischen Trainingsmaßnahmen flankiert
werden und mit einer hohen Akzeptanz bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern
einhergehen.
In übergeordneter Perspektive liegt ein bedeutsames
Potenzial eines gut durchdachten Einsatzes von bkT darin, Menschen mit
Behinderung die Teilnahme am Erwerbsleben und somit zugleich die soziale
Teilhabe zu erleichtern oder zu ermöglichen, die Arbeitskraft von Menschen mit
Behinderung besser zu nutzen und zu erhalten und gleichzeitig sozioökonomisch
entlastend zu wirken. Hierfür sind
Verfügbarkeit und Einsatz von bkT oftmals Voraussetzung, aber nicht allein
entscheidend. Damit Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen und
dauerhaft erhalten werden können, sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, und die
Vorbereitung eines Menschen mit Behinderung auf einen Arbeitsplatz erfordert
immer eine Planung und entsprechende Umsetzung der Maßnahmen auf mehreren
Ebenen.
Das gegliederte Sozialleistungssystem in Deutschland weist
diesbezüglich nach wie vor erhebliche Schnittstellenprobleme gerade für Menschen
mit Behinderung auf. Die Überwindung dieser Probleme bleibt deshalb ebenso wie
die kontinuierliche Verbesserung und Fortentwicklung des Einsatzes von bkT eine
gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe.