Die klinische Forschung ist ein zentrales Glied in der
Entwicklungskette neuer Therapiemethoden. Wissenschaftlich steht sie zwischen
Grundlagenforschung und Anwendung, sie umfasst die erste Anwendung eines
Wirkstoffs am Menschen sowie die wichtigsten Nachweise seiner Wirksamkeit und
Sicherheit. Ökonomisch erfordert sie ca. die Hälfte des Gesamtaufwands für
Forschung und Entwicklung eines Arzneimittels und bedeutet einen nicht
unerheblichen Faktor für den Arbeitsmarkt für Forscher und Studienpersonal.
Zudem erlauben es klinische Studien den Patientinnen und Patienten, durch die
Teilnahme an den Erprobungen frühzeitig Zugang zu neuen Behandlungsmethoden für
Krankheiten zu erhalten, die bisher möglicherweise nur unzureichend behandelt
werden konnten. Trotz international anerkannter und weitgehend gesetzlich
kodifizierter Richtlinien bestehen national deutliche Unterschiede in deren
Umsetzung. Zentrale Aspekte sind weiterhin teils heftig umstritten.
Die Politik hat wichtige Schritte unternommen, um die
klinische Forschung in Deutschland zu stärken, die Industrie beklagt jedoch
weiterhin Wettbewerbsnachteile am Standort Deutschland. Zwar stieg die Zahl
klinischer Studien in den vergangenen Jahren, doch war die Zunahme in einigen
konkurrierenden Ländern deutlich stärker. Dies könnte auf Dauer Auswirkungen auf
die Beschäftigung und auf die Versorgung der Patienten mit innovativen
Medikamenten haben, da neue Produkte nach Auskunft der Hersteller bevorzugt in
Ländern eingeführt werden, in denen bereits die klinischen Studien stattgefunden
haben. Die traditionellen Verfahrensweisen in der klinischen Forschung werden
zusätzlich durch neuartige, meist biotechnologische Therapiemethoden infrage
gestellt, zu denen das existierende Wissen noch relativ gering ist und die
deshalb besondere Risiken für Patienten und Studienteilnehmer bergen können.
Der vorliegende Bericht analysiert auf der Basis der
geltenden Regulierung, der wissenschaftlichen Literatur, von Statistiken und von
Interviews mit Expertinnen und Experten die Rahmenbedingungen, aktuellen
Herausforderungen und Lösungsansätze für die klinische Forschung im
internationalen Vergleich.
Akteure und Verfahren
In der klinischen Forschung interagieren verschiedene
Interessengruppen: Die beiden Bundesoberbehörden, das Paul-Ehrlich-Institut
(PEI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
bewerten die Anträge auf Genehmigung klinischer Studien, die entweder von den
Herstellern eines zu prüfenden Produkts oder
von akademischen Forschern gestellt werden. Für die Genehmigung von
Studienzentren und die Überwachung der Studien sind die Bundesländer zuständig
wie auch für die Arbeit der regional tätigen Ethikkommissionen. Da der Nachweis
der Wirksamkeit und Sicherheit, d.h.
der Unbedenklichkeit eines Produkts eine wesentliche Voraussetzung für die
Vermarktung neuer Arzneimittel oder Medizinprodukte ist und dieser Nachweis in
klinischen Studien erbracht wird, werden die meisten klinischen Studien als
Zulassungsstudien von den Herstellern der Produkte finanziert und verantwortet.
Um den erheblichen finanziellen Aufwand, der mit klinischen Studien verbunden
ist, nach Möglichkeit zu begrenzen und um ihr Produkt möglichst schnell
vermarkten zu können, sind die Hersteller an einer zügigen Genehmigung der
Studie und an einer schnellen Rekrutierung der Studienteilnehmerinnen und
-teilnehmer interessiert. Die Genehmigungsdauer und der damit verbundene Aufwand
hängen von den zeitlichen Vorgaben und der
Leistungsfähigkeit der Behörden, ihrer Interaktion untereinander und mit
den Abläufen bei den beteiligten Ethikkommissionen zusammen.
Forschungsfragen, die nicht der Marktzulassung dienen, werden meist nicht von einem privatwirtschaftlichen
Interesse getragen und müssen dementsprechend in der Regel aus öffentlichen
Mitteln unterstützt werden. Diese nichtkommerzielle wie auch die kommerzielle
klinische Forschung sind auf die Kooperation mit Krankenhäusern, teils auch mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
angewiesen, um passende Studienteilnehmer in ausreichender Anzahl zu gewinnen.
Patientinnen und Patienten sind einerseits zurückhaltend, was die Teilnahme an
Studien mit neuen, noch wenig erprobten Therapieverfahren angeht, andererseits
sind sie auch daran interessiert, möglichst früh, und sei es im Rahmen von
klinischen Prüfungen, Zugang zu neuen Therapien zu bekommen, insbesondere wenn
ihr Leiden mit den bisher verfügbaren Methoden nur schlecht behandelt werden
kann. An den Universitätsklinika sind mit Förderung des Bundes
Koordinierungszentren für klinische Studien entstanden, welche die klinische
Forschung unterstützen und ihre Dienstleistungen öffentlichen wie privaten
Auftraggebern anbieten.
Regulierungsrahmen
Die klinische Forschung ist durch internationales Recht
weitgehend normiert, wobei grundsätzlich unterschiedliche Regimes für
Arzneimittel einerseits und Medizinprodukte andererseits gelten. Da die
Regulierung für Arzneimittel wesentlich komplexer ist als für Medizinprodukte,
werden im vorliegenden Bericht – sofern nicht explizit auf Medizinprodukte
verwiesen wird – die Bedingungen für die Prüfung von Arzneimitteln diskutiert.
Die klinische Forschung ist zudem eingebunden
in die jeweiligen nationalen Gesundheitssysteme und begrenzt durch
ökonomische Faktoren wie etwa die Standortentscheidungen der international
agierenden Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller sowie durch
demografische Bedingungen, z.B. die
Verfügbarkeit großer Zahlen von Probanden, die durch die Politik nur in geringem
Maß beeinflusst werden können.
Nichtsdestoweniger haben die Staaten versucht, den
verbleibenden Spielraum auszunutzen und für die klinische Forschung in ihrem
Land möglichst günstige Bedingungen zu schaffen. Deutschland hat sich durch eine
vorteilhafte Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht sowie durch
vielfältige Maßnahmen der Forschungsförderung im internationalen Vergleich eine
gute Position erarbeitet. Die regulatorischen Rahmenbedingungen und deren
Umsetzung durch die Bundesoberbehörden sind international konkurrenzfähig.
Hinsichtlich der unter Länderhoheit stehenden
Ethikkommissionen, der Anerkennung von Studienzentren durch die
Regierungspräsidien und der Genehmigung von Studien nach der Strahlenschutz- und
Röntgenverordnung – soweit erforderlich – sind noch gewisse administrative
Hemmnisse festzustellen. So ist die Arbeitsteilung der verschiedenen
Ethikkommissionen, welche in einer multizentrischen Studie jeweils ein
Studienzentrum begutachten, und der federführenden Ethikkommission,
welche den Prüfplan als Gesamtes bewertet, teilweise
noch nicht optimal umgesetzt. Die Zertifizierung von Studienzentren und
Überwachung der Durchführung muss durch die Länder bzw. Regierungspräsidien
erfolgen, wobei durch unterschiedliche Bewertungskriterien ein hoher Aufwand für
den Sponsor entsteht, und Studien, die radiologische Untersuchungen oder Strahlenbehandlungen einschließen, müssen
zusätzlich vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt werden, was aus
Kapazitätsmangel beim Bundesamt oft zu viel Zeit in Anspruch nimmt.
Deutschland als Standort für Klinische Forschung
Die Bundesregierung fördert schon seit einigen Jahren die
Infrastruktur der klinischen Forschung; wichtigstes Instrument sind dabei die
Koordinierungszentren für klinische Forschung. Projektförderung erfolgt im
Rahmen eines gemeinsamen Programms der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF). Verschiedene Expertengremien haben in den letzten Jahren
für die Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie für Gesundheit
die Situation der klinischen Forschung in Deutschland analysiert. Die
ausgesprochenen Empfehlungen wurden inzwischen teilweise umgesetzt.
Die generellen Bedingungen für die klinische Forschung in
Deutschland sind gut, und entgegen dem Trend in vielen anderen Ländern nimmt die
Zahl klinischer Studien in den letzten Jahren in Deutschland wieder zu. Dies
liegt u.a. an den Steigerungsraten in
der präklinischen Forschung, welche Wirkstoffkandidaten liefert, die
anschließend klinisch erprobt werden müssen. Zudem wird die Qualität der
klinischen Studien in Deutschland hinsichtlich der Verlässlichkeit der
Ergebnisse und der Sicherheit für die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer als
hoch eingeschätzt. Zwar sind dabei die Kosten im Vergleich mit Wettbewerbern wie
China und Indien hoch, im innereuropäischen Vergleich waren die Kosten zumindest
zu Beginn dieses Jahrzehnts aber noch vergleichsweise moderat.
Nach der absoluten Anzahl klinischer Studien wie auch nach
der Zahl von Einrichtungen, die klinische Studien durchführen, liegt Deutschland
deutlich vor den anderen europäischen Ländern. Bezogen auf die Größe der
Bevölkerung nahm Deutschland 2007 allerdings nur den achten Platz ein (mit
deutlichem Abstand nach den USA, Belgien, Kanada, Dänemark, den Niederlanden,
Schweden und der Tschechischen Republik, etwa gleichauf mit Frankreich, aber
deutlich vor dem Vereinigten Königreich).
Klinischen Studien in Deutschland wird eine hohe Qualität
bescheinigt, welche im internationalen Wettbewerb einen wichtigen
Standortvorteil darstellt. Die aufstrebenden Wettbewerber wie China, Indien und
einige osteuropäische Länder können diese Qualität und die damit verbundene
Probandensicherheit und Zuverlässigkeit der gewonnenen Daten großteils noch
nicht in ausreichendem Maß gewährleisten. Sie verfügen jedoch über andere
Standortvorteile, insbesondere geringere Kosten und die Verfügbarkeit einer
großen Zahl von potenziellen Probanden. Eine Verlagerung klinischer Forschung in
Schwellenländer findet statt, allerdings nur in begrenztem Umfang. Ein
wesentlicher Teil der klinischen Forschung wird aus mehreren Gründen auch
künftig in Deutschland bleiben müssen, selbst wenn der Qualitätsvorsprung
allmählich schwinden wird: Zumindest teilweise werden Daten benötigt, welche von
der Bevölkerung im Zielmarkt stammen; zudem dienen Studien auch dazu, die
Anwender im Zielmarkt mit einer neuen Methode vertraut zu machen.
Eine wichtige Standortbedingung ist auch in Deutschland der
Zugang zu Probanden, die bereit sind, an klinischen Studien teilzunehmen. Bei
der Teilnahmebereitschaft und dem Zugang zu Studien sind weitere Verbesserungen
möglich, insbesondere durch eine bessere Einbindung der klinischen Forschung in
die Versorgungsstrukturen und durch Studien, die dem Bedarf aus Sicht der
Patienten und der öffentlichen Gesundheit entsprechen. Zudem ist die
Verfügbarkeit von gut ausgebildetem Studienpersonal bedeutsam; hierfür gibt es
bereits Förderprogramme. Die Evaluation dieser Programme und eine systematische
Einbindung von Forschungswissen in die Ausbildung der Mediziner stehen aber noch
aus. Bei den Standortfaktoren wird weiterer Optimierungsbedarf hinsichtlich der
Wertschätzung klinischer Forschung unter den Wissenschaftlern und hinsichtlich
der Integration der klinischen Forschung in die sonstige Gesundheitsforschung
gesehen.
Herausforderungen durch neuartige Therapieverfahren
Neuartige Therapieverfahren bergen, weil die
Wirkmechanismen oft noch wenig aufgeklärt, sie aber gleichzeitig oft hochwirksam
sind, besondere Risiken, die in der klinischen Forschung vor allem die
Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer betreffen. Deutlich wurde dies am
Beispiel des Wirkstoffs TGN1412 der Würzburger
Firma TeGenero. Bei dessen Testung, die im Vereinigten Königreich
durchgeführt wurde, die aber auch in Deutschland genehmigt worden wäre, erlitten
die Probanden schwere gesundheitliche Schäden. Die europäischen
Zulassungsbehörden haben daraufhin die Anforderungen an die Prüfung von
Hochrisikowirkstoffen erhöht, was vonseiten der Wissenschaft als angemessene
und ausreichende Reaktion zur Erhöhung der Probandensicherheit angesehen wird.
Risiken für die Probanden bzw. Patienten in klinischen Studien können nicht
völlig vermieden werden. Die Abwägung dieser Risiken und der daraus
resultierenden Auflagen für klinische Studien gegen die Chancen eines frühen
Zugangs Betroffener zu innovativen Therapien und die wirtschaftlichen Interessen
der Hersteller und der Volkswirtschaft ist schwierig.
Für die Patienten und Anwender besteht ein Dilemma zwischen einer
schnellen Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten und einer Minimierung der
Risiken; für die Hersteller bedeutet ein früher Marktzugang eine erhöhte
Gewinnmöglichkeit, aber auch sie wollen Gefahren für die Anwender möglichst
gering halten und Marktrücknahmen vermeiden. Der Diskurs zur
Nutzen-Risiko-Abwägung sollte in der Gesellschaft und in den Fachgremien auch im
Hinblick auf eine Erhöhung der Patientenbeteiligung und Patientensouveränität
weiter verstärkt werden. Für Medizinprodukte gelten in Abhängigkeit ihrer
Einstufung in Risikoklassen unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis ihrer
Wirksamkeit und Sicherheit. Aber auch bei der Prüfung von Arzneimitteln sind
manche Studien riskanter als andere. Auch Therapieoptimierungsstudien mit
bereits zugelassenen Arzneimitteln müssen als klinische Studien genehmigt
werden, sodass sie sich hinsichtlich ihres Aufwands nicht von Studien mit neuen
Wirkstoffen unterscheiden. Es wird vorgeschlagen zu prüfen, an welchen Stellen
die Anforderungen an klinische Studien in Abhängigkeit vom damit verbundenen
Risiko reduziert werden können.
Internationale Lösungsansätze
Die früheren und die noch laufenden öffentlichen Maßnahmen
zur Förderung der klinischen Forschung in Deutschland haben gute Wirkung
gezeigt. Es besteht jedoch weiter gehender Förderbedarf, um die Infrastruktur
als Basis für nichtkommerzielle klinische Forschung wie auch als
Kooperationspartner für kommerzielle Studien zu optimieren. Im internationalen
Vergleich haben sich Zentren für klinische Forschung als günstig erwiesen, die
hohe Kompetenz in spezifischen Forschungsfeldern akkumulieren können. Beispiele
dafür gibt es auch in Deutschland mit den Interdisziplinären Zentren für
Klinische Forschung. Sie sind verglichen mit dem Vereinigten Königreich oder den
USA allerdings nur in relativ geringer Zahl vorhanden und finanziell weniger gut
ausgestattet. Im Vereinigten Königreich hat sich zudem ihre Einbindung in die
regionale, auch ambulante Versorgung bewährt, um Studienpatienten zu gewinnen.
Ein Register für Informationen über klinische Studien wird in Deutschland
bereits eingerichtet, allerdings mit bisher unklarer Finanzierung nach Ende der
Anschubförderung. Zudem wird in Deutschland noch kontrovers diskutiert, ob eine
Verpflichtung zur Meldung von Studien in diesem Register erforderlich ist. Die
Befürworter einer verpflichtenden Lösung versprechen sich eine bessere
Kontrollierbarkeit des Studiengeschehens und lückenlose Dokumentation auch von
Studien, die kein Ergebnis erzielten, das für den Sponsor günstig ist; die
Opponenten halten den notwendigen Aufwand für
kontraproduktiv. Als Ergänzung zu klinischen Studien haben sich in
anderen Ländern aber auch Register für Behandlungsdaten von Patientinnen und
Patienten mit bestimmten Indikationen aus der Routineversorgung erwiesen, die zur Evaluation von
Therapieverfahren genutzt werden können.
Einbettung der klinischen Forschung in das Gesundheitssystem
Neben der Förderung der Infrastruktur wird die klinische
Forschung auch über die Projektförderung unterstützt; von ihr profitieren vor
allem Forschungsthemen, die nicht im kommerziellen Interesse eines Herstellers
stehen, sondern die von rein klinischer
Relevanz sind. Ein Gremium, das den Bedarf für klinische Studien unter
Gesichtspunkten der öffentlichen Gesundheit ermittelt und die entsprechenden
Studien beauftragt, wie es in anderen Ländern vorhanden ist, existiert in
Deutschland nicht. Generell ist die klinische Forschung, da sie entweder durch
Vermarktungsinteressen der Industrie oder durch unabgestimmte Förderanträge der
akademischen Forscher geleitet ist, noch zu wenig mit der Versorgungspraxis
verbunden. Dies erschwert die Rekrutierung von Studienteilnehmerinnen und
-teilnehmern, trägt zur geringen Reputation klinischer Forschung im akademischen
Umfeld bei und schränkt die Nutzung von Ergebnissen klinischer Forschung in der
klinischen Praxis ein. Ein Gremium, welches die Aktivitäten der
Universitätsklinika mit den bundesweiten Aktivitäten und dem Bedarf aus Sicht
der öffentlichen Gesundheit unter Einbeziehung der Patientenperspektive
abstimmt, könnte die systematische Erfassung des Versorgungsbedarfs und die
Abstimmung über Klinik- und Ländergrenzen hinweg unterstützen.
Die klinische Forschung ist abhängig von neuen Verfahren,
die in Studien auf ihre Tauglichkeit für die Versorgungspraxis geprüft werden
sollen. Sie kann also ihren maximalen Nutzen nur entfalten, wenn sie mit
Grundlagenforschung einerseits und der Versorgungsforschung und
Versorgungspraxis andererseits gut abgestimmt ist. Dies sollte sowohl die
Planung klinischer Studien als auch die Verwertung ihrer Ergebnisse
einschließen. Die verschiedenen Förderprogramme sollten deshalb im Rahmen eines
Gesamtkonzepts für die translationale Forschung (als Übersetzung von
Forschungsergebnissen in die Praxis und Definition von Forschungsthemen aus
praxisrelevanten Fragestellungen) besser als bisher
aufeinander abgestimmt werden. Den Anwendern in der klinischen Praxis sollten
der Zugang zu den Forschungsergebnissen in leicht nutzbarer Form und die
Aneignung entsprechender Nutzungskompetenzen ermöglicht werden. Dazu könnte eine
gemeinsame Stelle geschaffen werden, welche die Auswertung klinischer Studien
und die Aufbereitung der Ergebnisse für die verschiedenen Zielgruppen (z.B. Patienten, Gesundheitsberufe,
Krankenhäuser, Krankenversicherungen) koordiniert. Für die Nutzung der
Ergebnisse in der Praxis wäre es zudem hilfreich, neben den harten
Ergebniskriterien wie der Mortalität auch solche zu erfassen, die häufig für die
Behandler und die Betroffenen von größerer Relevanz sind, wie z.B. die Verbesserung der Lebensqualität.