Hintergrund und Ziel des Berichtes
Der weltweite Durchbruch der Biometrie als Sicherheitstechnologie
in Form ihrer Nutzung bei der Ausrüstung von Ausweisdokumenten und
entsprechenden biometriegestützten Kontrollen an Grenzübergängen
scheint unmittelbar bevor zu stehen. Rund um den Globus schaffen Staaten
und Staatengruppen hierfür die politischen und rechtlichen
Voraussetzungen.
Die Frage, welche biometrischen Systeme und die Nutzung welcher
Merkmale geeignet bzw. vorzugswürdig sind, ist mittlerweile nicht mehr so
offen wie noch vor kurzem. Erkennungssysteme, die Finger, Gesicht oder
Iris (bzw. eine Kombination dieser Merkmale) nutzen, haben ihre Eignung
für Verifikationsanwendungen bei Ausweisdokumenten grundsätzlich unter
Beweis gestellt – auch wenn ihre Performanz und Leistungsfähigkeit je
nach Kontext und Systemanforderung teilweise noch verbesserungswürdig
sind. Es bleibt aber ein erhebliches Entscheidungsdilemma: Mit der
biometrischen Ausrüstung von nationalen Ausweisdokumenten und ihrer
weltweiten Nutzung bei Grenzkontrollen ist eine Aufgabe mit so erheblichen
Dimensionen zu lösen, dass bisherige Erfahrungen – z.B. mit
Pilotprojekten bei Grenzkontrollen – hierzu allenfalls indirekt
Erkenntnisse liefern. Angesichts der zu bewältigenden Volumina des
internationalen Reiseverkehrs und von Migrationsbewegungen sowie der
Komplexität der erforderlichen technischen, administrativen und
rechtlichen Umsetzung auf nationaler Ebene – und erst recht in globalem
Maßstab – ist die augenblickliche Wissens- und Erfahrungsbasis noch
nicht stabil. Zugleich aber ist Handlungsbedarf offensichtlich.
Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel dieses TAB-Berichtes zu
biometrischen Identifikationssystemen, den augenblicklichen Stand der
Diskussion darzustellen. Dieser Bericht ist allerdings nicht das
Resultat einer umfassenden Technikfolgen-Abschätzung, da die
Bestandsaufnahme thematisch eingegrenzt war und insbesondere keine
Folgenanalysen durchgeführt wurden. Auftragsgemäß resümiert er den
Stand der wissenschaftlichen und politischen Diskussion zur
Leistungsfähigkeit und Eignung dieser Technologien und entsprechender
Systemlösungen bei bestimmten Ausweisdokumenten und
Grenzkontrollanwendungen, formuliert Anforderungen an eine
rechtsverträgliche Ausgestaltung und spricht weiteren Informations-,
Diskussions- und Handlungsbedarf an. Damit soll der Sachstandsbericht eine
Hilfestellung für die Arbeit der Fachausschüsse des Deutschen
Bundestages sein.
Politische Aktivitäten und Weichenstellungen, internationale
Entwicklungen
In vielen Staaten sind mit Tests, Pilotprojekten und
Machbarkeitsstudien, aber zunehmend auch mit Gesetzen und Verordnungen
erste Grundlagen für eine biometrische Ausstattung von Ausweisdokumenten
und biometrische Grenzkontrollen gelegt worden (Kap. II). Zahlreiche
Staaten haben bereits eine Entscheidung für nationale Ausweisdokumente
mit Biometrie getroffen bzw. erste Schritte unternommen (Kap. III).
Die USA haben seit längerem den Weg in Richtung eines biometrisch
gestützten Systems der Ein- und Ausreisekontrolle eingeschlagen. Auf EU-Ebene
sind ebenfalls politische und rechtliche Weichenstellungen erfolgt, die
die Voraussetzungen für eine abgestimmte biometrische Nutzung bzw.
Ausrüstung von Ausweisdokumenten, Visa und Aufenthaltstiteln für
Drittstaatenbürger eröffnen. In Deutschland sind hierzu das Pass-
und Personalausweisgesetz und das Ausländergesetz geändert worden: Eine
Einbringung zusätzlicher biometrischer Merkmale (Gesicht oder Finger oder
Hand) in Ausweisdokumente für Bundesbürger und Ausländer kann jetzt
vorgenommen werden. Es bedarf aber weiterer Konkretion der Modalitäten
und Einzelheiten durch den Gesetz- und Verordnungsgeber.
Mit den G8-Staaten hat sich ein weiterer Akteur zu Wort
gemeldet. Diese wollen – unter gemeinsamer
US-amerikanisch/französischer Leitung – eine hochrangige Arbeitsgruppe
ins Leben rufen, um erste politische Entscheidungen in die Wege zu leiten.
Zur Vorbereitung ist an breit angelegte Testprogramme gedacht. Die
G8-Staaten unterstützen ausdrücklich die International Civil Aviation
Organization (ICAO) und deren Bemühungen zur Standardisierung
biometrischer Verfahren.
Die ICAO – eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen – hat
nach längerer Vorarbeit die Empfehlung ausgesprochen, in internationale
Reisedokumenten das Gesichtsbild als erstes – für die Mitgliedsstaaten
verbindliches – Merkmal aufzunehmen. Für Staaten, die mithilfe der
Biometrie Datenbankabgleiche vornehmen wollen, wird optional Fingerabdruck
und/oder Iris genannt.
Technische Leistungsfähigkeit und Eignung
Der Bericht fasst den Stand der Diskussion zur technischen
Leistungsfähigkeit und Eignung der Handgeometrie-, Fingerabdruck- sowie
Gesichts- und Iriserkennung für die Nutzung bei Ausweisdokumenten und bei
Grenzkontrollen mit dem Ziel der Verifikation zusammen. Dazu wird nach
einer kurzen allgemeinen Charakterisierung der Stärken und Schwächen der
einzelnen biometrischen Verfahren (Kap. IV.1) deren spezifisches
Leistungsprofil für die Ausweisanwendung näher beschrieben
(Kap. IV.2).
Bei der Prüfung entlang verschiedener Kriterien stellt sich die
Situation wie folgt dar:
- Im Falle einer biometrischen Ausrüstung der Ausweisdokumente muss
sichergestellt sein, dass das vorgesehene Merkmal möglichst keine
oder nur eine sehr geringe Zahl von Bürgern von der Anwendung
ausschließt. Fingerabdruck-Verfahren werden dieser Anforderung
nur bedingt gerecht. Vorliegende Tests und Erfahrungen zeigen, dass
hier bei etwa 2 % der Gesamtbevölkerung Probleme bei der
biometrischen Erfassung (enrollment) auftreten. Die
Enrollment-Ausfallraten von Hand- und Iriserkennungs-Verfahren sind
zwar geringer als die des Fingerabdrucks, bei bestimmten Nutzergruppen
bleiben aber Probleme aufgrund ihres Alters oder ihrer Ethnie. Die
Nutzerausfallrate für die Gesichtserkennung ist marginal.
- Die Handgeometrieerkennung erweist sich im Hinblick auf die
Anforderung der Unterscheidbarkeit – besonders bei
umfangreichen Anwendungen – als weniger geeignet. Die
Unterscheidbarkeit bei Iris, Finger und Gesicht ist aufgrund der hohen
Anzahl an eindeutigen Informationen grundsätzlich besser
gewährleistet. Seriöse Qualitätstests belegen die hohe
Einzigartigkeit der Merkmale Finger und Gesicht auch bei großen
Datenbeständen. Für die Iris liegen hierzu Belege aus
Großanwendungen bislang nicht vor.
- Für biometrische Anwendungen ist es wichtig, dass das Merkmal sich
nicht in kurzen Zeitabständen verändert. Unter dem Gesichtspunkt der
Stabilität ist der Einsatz von Fingerabdruck-Verfahren
aufgrund bestimmter Einschränkungen kritisch zu beurteilen.
Nachteilig bei der Handgeometrieerkennung ist die späte
Stabilisierung des Merkmals erst im Alter von 20 Jahren. Die
Stabilität des Gesichtes ist für die Ausweisanwendung ausreichend,
da Veränderungen dieses Merkmals innerhalb größerer Zeitabstände
erfolgen, so dass mit vertretbarem Aufwand
"Neuregistrierungen" vorgenommen werden könnten. Die Iris
dürfte in Bezug auf das Kriterium der Stabilität am
unproblematischsten sein.
- Bisher durchgeführte Studien deuten auf eine hohe Erkennungsleistung
von Iriserkennungs-Verfahren hin, die es aber noch in Großanwendungen
zu überprüfen gilt. Die Handgeometrieerkennung erzielt zwar in
Kleinszenarien gute Erkennungsraten, die Problematik der nicht
eindeutig unterscheidbaren Identität von Handgeometriemustern in
größeren Anwendungen müsste allerdings erst in umfangreichen
Teststudien widerlegt werden. Fingerabdruck- und
Gesichtserkennungs-Verfahren haben in aktuellen und unabhängigen
Studien ihre Erkennungsleistung auch bei umfangreichen Datenmengen
unter Beweis gestellt. Die augenblicklich erreichbare Leistung der
beiden Verfahren bei Verifikationsanwendungen ist dabei
ungefähr gleich einzustufen.
Sowohl Fingerabdruck- als auch Gesichtserkennungs-Verfahren sind
heute so weit ausgereift und leistungsstark, dass ihr Einsatz im
Vergleich zur bisherigen Situation eine Effektivierung der
Grenzkontrollen im Verifikationsmodus verspricht. Die Frage, ob die
hier erwartbare Erkennungsleistung eine hinreichende Sicherheit
gewährleisten wird und ob die erhofften Verbesserungen bei der
Grenzkontrolle den hierzu erforderlichen Aufwand rechtfertigen, muss
politisch entschieden und begründet werden. Dabei sollte offen
diskutiert werden, dass es – trotz eindrucksvoll geringer
Fehlerraten – in der Praxis eines Masseneinsatzes nur zu einem
relativen Sicherheitszugewinn kommen kann, da Falschidentifikationen
in einem gewissen Umfang weiter erfolgen werden.
- Für die Ausweisanwendung sind Verfahren mit niedrigem
Bedienungsaufwand und hoher Verständlichkeit günstig.
Vorteile bieten hier Gesichtserkennungs-Verfahren als kontaktloses
Verfahren ohne großen Positionierungsaufwand. Fingerabdruck-Verfahren
sind zwar bequem nutzbar, erfordern aber eine, wenn auch kurze,
Einlernzeit. Auch bei der Handgeometrieerkennung treten
Bedienungsfehler eher selten auf. Die Iriserkennung ist im Hinblick
auf den Bedienungsaufwand im Vergleich weniger günstig
einzuschätzen, da sie genaue Verhaltensvorschriften und eine gewisse
Einlernzeit erfordert.
Der bei allen Verfahren erforderliche Aufwand beim Enrollment und
bei der Kontrolle dürfte grundsätzlich den bisher üblichen
Zeitrahmen der Ausweisbeantragungs- und Kontrollprozesse nicht
entscheidend verändern. Für eine umfassende Einschätzung müssen
aber weitere Aspekte wie die Systemumgebung sowie bauliche,
infrastrukturelle und organisatorische Aspekte mit herangezogen
werden. Ob beispielsweise im Falle der Ausweiskontrolle an Flughäfen
mehr Zeit erforderlich wäre oder ob biometrische Verfahren
längerfristig zu Zeiteinsparungen führen könnten, hängt von den
konkreten Systembedingungen und Leistungsanforderungen vor Ort ab.
Es zeigen sich bei jeder Technologie sowohl gewisse Stärken als auch
Schwächen. So erweist sich die Gesichtserkennung bei zwei
Kriterien als führend (Enrollment-Ausfallrate,
Bedienungsaufwand/Verständlichkeit), sie ist aber bei der
Erkennungsleistung schwächer zu bewerten. Die Iriserkennung ist
bei der Erkennungsleistung führend. Sie weist allerdings schwächere
Werte beim Bedienungsaufwand auf. Die Handgeometrieerkennung weist
insgesamt durchschnittliche Leistungen, allerdings eine hohe
Falschakzeptanzrate auf. Die Fingerabdruckerkennung ist bei keinem
Kriterium den anderen Verfahren überlegen, weist aber im Durchschnitt
gute Werte auf, sieht man von einer nicht zufrieden stellenden
Enrollment-Ausfallrate ab. Die Unterschiede, die sich bei den einzelnen
Kriterien ergeben, sind allerdings nicht sehr gravierend.
Insgesamt ist deshalb der Schluss zu ziehen, dass drei Verfahren
– Gesichts-, Iris- und Fingerabdruckerkennung – über eine in etwa
vergleichbare technische Leistungsfähigkeit verfügen. Die
Handgeometrie fällt demgegenüber etwas ab. Zur Entscheidung für oder
gegen eine Technologie müssten weitere Kriterien und Fragestellungen in
die Abwägung mit einbezogen werden.
Auswirkungen auf bestehende Verfahren der Datenerhebung und
Produktion
Eine Umsetzung des Ziels der biometrischen Modernisierung von Ausweisen
und Ausweiskontrollen könnte erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen –
beispielsweise eine komplette Erhebung der biometrischen Daten der
Bundesbürger. Spielt man gedanklich die Folgen verschiedener Optionen
für den Teilbereich der Erhebungs- und Produktionsverfahren bei Pass und
Personalausweisen durch, zeigen sich die folgenden Konsequenzen
(Kap. IV.3):
Datenerhebung
Unter dem Aspekt des Organisationsaufwandes betrachtet, wäre die
praktikabelste Option, mit dem bisherigen Ausweiskonzept und im
Rahmen der bestehenden und vertrauten Erhebungs- und Produktionsverfahren Lichtbilder
ausreichender Qualität auf dem Ausweisdokument für die automatische
Analyse zu nutzen. Ein Template könnte dezentral oder zentral
generiert werden.
Für Fingerabdruck-, Handgeometrie- und Iriserkennungs-Verfahren
müsste eine komplette Erhebung der biometrischen Daten der deutschen
Bevölkerung erfolgen. Bei einer dezentralen Erfassung wäre es
erforderlich, alle Meldestellen und Bürgerbüros mit biometrischen
Systemen auszurüsten und das Personal zu schulen. Bei einer zentralen
Erfassung müsste für die Generierung des Templates auf der Basis eines
Fingerabdruckes dieser abgerollt auf einem Träger zur Verfügung gestellt
werden. Zur Sicherstellung ausreichender Qualität wäre geschultes
Personal erforderlich. Für die Iriserkennung und die
Handgeometrieerkennung ist grundsätzlich eine dezentrale Erfassung in den
Meldestellen erforderlich, da die Ursprungsmerkmale sich nicht als
Rohdaten ablegen und versenden lassen.
Während für die Erhebung von Fingerabdrücken und für die
Gesichtserkennung umfangreiche Erfahrungen aus Großanwendungen vorliegen,
fehlen Erfahrungswerte mit der großflächigen Datenerfassung und -pflege
bei der Erhebung von Irismuster und Handgeometrie. Probleme einer
bevölkerungsweiten Irismuster- oder Handgeometrieerhebung müssten
deshalb sorgfältig antizipiert werden.
Datenspeicherung auf dem Dokument
Die Konsequenzen einer Einführung und Nutzung von Biometrie für das
etablierte Dokumentenkonzept lassen sich wie folgt umreißen: Ohne
weitgehende Folgen bliebe die Ablage des Merkmals Gesicht in
optischer Form durch Abdruck eines Fotos auf dem Ausweisdokument, da
dieses Verfahren heute schon fester Bestandteil der Ausweisproduktion ist.
Könnte eine biometrische Analyse des Gesichtes vom Foto erfolgen, müsste
kein biometrisches Template gespeichert werden. Dazu wäre die
Sicherstellung eines ausreichenden Standards (z.B. gemäß ICAO)
notwendig. Die Fotoablage des Fingerabdruckes erfordert eine Änderung des
Ausweisdokumentes, da das Foto zusätzlich zum "Gesichtsfoto"
abgelegt werden müsste. Dies ist aber auf dem bisherigen Ausweisdokument
nicht vorgesehen.
Bei der Integration eines biometrischen Templates in das
Ausweisdokument mittels eines Barcodes ist zu beachten, dass der
Barcode ausschließlich während der zentralen Produktion aufgebracht
werden kann. Die Barcode-Speicherung im Ausweisdokument ist derzeit nicht
vorgesehen.
Bei der Integration eines Chips in das Ausweisdokument muss mit
einem erheblich höheren Aufwand gerechnet werden, u.a. aufgrund der
fehlenden Infrastruktur von Lesegeräten. Kontaktlose Chips ließen sich
in das bisherige Dokument integrieren, nicht aber kontaktbehaftete Chips.
Vorteilhaft ist, dass die Chips erst bei der Dokumentenausgabe beschrieben
werden können. Verlässliche Aussagen über Manipulationssicherheit und
Haltbarkeit können wegen fehlender Großanwendungen und Tests noch nicht
gemacht werden. Die Speicherung in Chipform ist zwar aufgrund der
erforderlichen Produktionsumstellung das aufwendigste Verfahren, sie
bietet aber ein größeres Anwendungspotenzial.
Kosten
Bislang ist die Kostenfrage allenfalls in Ansätzen diskutiert. Man
kann aber bereits jetzt sagen, dass die verschiedenen
Identifikationstechnologien Hard- und Softwarekosten in vergleichbarem
Umfang mit sich bringen. Ferner ist festzuhalten, dass die
Biometriekomponenten im Gesamtsystem nicht der entscheidende Kostenfaktor
sind. Um für die Beantwortung der Frage nach den gesamten (einmaligen und
laufenden) Kosten über alle Systemebenen hinweg einen ersten Einstieg zu
bieten, werden in einem Exkurs für verschiedene Einsatzvarianten
Kostenmodelle erörtert (Kap. IV.4).
- Biometrische Nutzung der bestehenden Dokumente
(Option 1)
Hierbei werden die auf den Personaldokumenten aufgedruckten
Passbilder mit den Gesichtsinformationen der Person für eine
biometrische Auswertung herangezogen. Der heutige Beantragungsprozess
mit Abgabe eines Passbildes bliebe erhalten. Die notwendigen Anpassungen
ergäben sich im Wesentlichen auf der Ausstellungsebene, wo die
Qualität der Passbilder normalisiert und standardisiert werden muss.
- Technische Aufwertung der bestehenden Dokumente mit biometrischen
Daten
(Option 2)
Die Daten werden in Speichertechnik in das Ausweisdokument
eingebracht. Als Speicher kommen Barcodes oder digitale Speicherelemente
in Frage. Alternativ bieten sich die zentrale Erfassung und Verarbeitung
der biometrischen Merkmale (2a) und die dezentrale Erfassung und
Verarbeitung der biometrischen Merkmale in den einzelnen Meldestellen an
(2b).
- Das bestehende Dokumentenkonzept wird durch ein vollständig neues
Konzept abgelöst
(Option 3)
Bei dieser Alternative wird das Dokument (z.B. Smartcards) durch ein
elektronisches Speicherelement aufgewertet. Hierdurch ergäben sich
Kombinationsmöglichkeiten für den Flächeneinsatz der elektronischen
Unterschrift sowie u.U. Impulse für den elektronischen Rechts- und
Geschäftsverkehr.
Eine grobe Abschätzung einmaliger und laufender jährlicher Kosten
zeigt folgendes Bild:
Option 1 erfordert 22 Mio. Euro einmaliger und 4,5 Mio.
Euro laufender Kosten. Bei Option 2 beziffern sich die einmaligen Kosten
auf 614 Mio. Euro und 322 Mio. Euro bei der dezentralen
Neuerfassung (Variante 2b) bzw. 179 Mio. Euro und 55 Mio. Euro
bei der zentralen Prozessgestaltung (Alternative 2a). Option 3 als die
technologisch anspruchsvollste Variante erfordert einmalige Investitionen
in Höhe von 669 Mio. Euro sowie 610 Mio. Euro an laufenden
jährlichen Kosten.
Der durchgeführte Kostenvergleich zeigt ferner, dass in Optionen, bei
denen dezentrale Merkmalsneuerfassung und Templategenerierung – und
damit eine Neuausstattung mit Hardware – erforderlich sind, die Kosten
um ein Mehrfaches höher ausfallen, als bei den Alternativen, wo die
Mehrkosten auf der Ebene der Produktion der Ausweise entstehen.
Trotz seiner Bedeutung liefert auch das Kostenkriterium per se keine
ausreichende Grundlage für eine Entscheidung. Vielmehr müssten weitere
Aspekte im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse mit einbezogen werden. Eine
vorläufige Abwägung führt zu folgenden Überlegungen:
Unterstellt man, dass bei allen Alternativen der Sicherheitszugewinn in
etwa gleich einzuschätzen ist, sprechen für einen Einstieg in Option 1
– und damit die Technologie der Gesichtserkennung – die geringen
Kosten, die Beibehaltung bestehender Prozesse sowie eine vermutlich
größere Akzeptanz bei der Bevölkerung. Dazu käme, dass diese Option
einen Übergang zu anderen grundsätzlich offen ließe. Dagegen spricht
ein gewisser Konservativismus des Ansatzes, der zunächst keinerlei
innovationsfördernde Impulse gibt oder einen Zusatznutzen erschließt.
Option 2 bringt grundsätzlich einen höheren Kostenaufwand mit
sich und wirft die Frage auf, wie sich die Akzeptanz eines
flächendeckenden Enrollments von Bundesbürgern gestaltet. Andererseits
wäre durch die Beibehaltung der Dokumentenfamilie eine gewisse
Kontinuität gewahrt, und es wäre ein höheres technologisches Niveau
erreichbar.
Option 3 verknüpft die Dimension der Sicherheit mit einer
innovationspolitischen Perspektive. Zwar fallen hier die meisten Kosten
an, es würde aber vermutlich mit der Einführung einer modernen Karte ein
innovativer Weg beschritten, der auch wirtschaftliche Impulse vermittelt.
So würde für Bundesbürger (mittelfristig auch für hier lebende
ausländische Bürger) ein Dokument bereitgestellt, das nicht nur die
konventionelle Authentifikation erlaubt, sondern auch als Eckpfeiler einer
elektronischen Unterschrift für den elektronischen Geschäftsverkehr
einsetzbar wäre.
Rechtsgrundlagen
Das im Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des
internationalen Terrorismus ("Terrorismusbekämpfungsgesetz")
enthält als ein wichtiges Element die Regelung der Aufnahme biometrischer
Merkmale in Pässe und Personalausweise von Deutschen sowie in
Ausweisdokumente für Ausländer. Das Gesetz sieht vor, dass neben dem
Lichtbild und der Unterschrift weitere Merkmale in den Pass und
Personalausweis – auch in verschlüsselter Form – aufgenommen werden
dürfen. Gleichzeitig wird durch neue Vorschriften die Aufnahme derartiger
biometrischer Merkmale auch in die Identifikationspapiere von Ausländern
und Asylbewerbern ermöglicht. Die Arten der biometrischen Merkmale, ihre
Einzelheiten, die Art ihrer Speicherung, ihrer sonstigen Verarbeitung und
ihrer Nutzung sollten durch ein noch zu erlassendes Ausführungsgesetz
bzw. eine Rechtsverordnung gesondert geregelt werden. Damit beabsichtigt
der Gesetzgeber, die Möglichkeiten zur computergestützten
Identifizierung von Personen auf der Grundlage der Ausweisdokumente zu
verbessern, u.a. um zu verhindern, dass Personen sich mit fremden Papieren
ähnlich aussehender Personen ausweisen. Zur augenblicklichen gesetzlichen
Grundlage ist folgendes anzumerken (Kap. V):
- Hinsichtlich der Ausweispapiere für Bundesbürger hat der
Gesetzgeber geregelt, dass die biometrischen Merkmale nur zur
Überprüfung der Echtheit des Dokumentes und zur Identitätsprüfung
ausgelesen und verwendet werden dürfen, so dass dem aus dem
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hergeleiteten Zweckbindungsgrundsatz
ausreichend Rechnung getragen ist. Anders ist der Bereich der
"Ausländerausweise" zu beurteilen. Hier ist die Aufnahme
biometrischer Merkmale geregelt, es fehlt aber vollständig eine
ausreichend bestimmte Zwecksetzung. § 5 Abs. 7 AuslG
enthält eine pauschale Verarbeitungsbefugnis für alle Stellen im
Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Dies ist mit den
verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Zweckbindung und dem
Bestimmtheitsgebot nicht in Einklang zu bringen.
- Der Gesetzgeber hat eine Beschränkung der in Betracht kommenden
biometrischen Merkmale auf solche von "Fingern oder Händen oder
Gesicht" vorgenommen. Damit sind nicht nur andere, sondern ist
auch die Kombination mehrerer Merkmale ausgeschlossen. Diese
Einschränkung ist nach heutigem technischem Kenntnisstand problematisch,
da hierdurch u.U. die Leistungsfähigkeit biometrischer Systeme nicht
auszuschöpfen ist.
- Hinsichtlich der Auswahl der einzelnen in Betracht kommenden
biometrischen Merkmale ist zu berücksichtigen, dass bei der Anwendung
biometrischer Verfahren sensible, persönlichkeitsbezogene
Zusatzinformationen anfallen können. Deshalb ist es notwendig, die
mit der Aufnahme der biometrischen Merkmale verbundenen Risiken zu
begrenzen. In Betracht kommt hierfür vor allem ein Verzicht auf
die Speicherung von Rohdaten.
- Die vom Gesetzgeber – ohne nähere Vorgaben – geschaffene
Befugnis, die Merkmale und Angaben auch in verschlüsselter Form in
das jeweilige Dokument zu integrieren, macht eine genaue Regelung
der Frage erforderlich, in welcher Weise eine Verschlüsselung
vorzunehmen ist bzw. die biometrischen Daten mit einer
elektronischen Signatur zu signieren sind. Angesichts der hierfür
erforderlichen Sicherheitsumgebung erscheint eine zentrale
Erstellung der Dokumente vorzugswürdig.
- Eine Speicherung der Daten in einem zentralen Register ist für
Bundesbürger zurzeit gesetzlich ausgeschlossen. Eine Speicherung auf
dem Ausweisdokument genügte, um den gesetzlichen Zweck zu erreichen.
Die Einrichtung zentraler Referenzdateien für Ausländer ist
gesetzlich nicht ausgeschlossen. Eine zentrale Datenspeicherung
bei öffentlichen Stellen und ohne strenge Zweckbindung ist jedoch aus
Gründen der Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 GG und des
Prinzips der Verhältnismäßigkeit problematisch. Eine
dezentrale Speicherung der Daten in einem Register würde z.B. die
Verwendung zu strafrechtlichen Ermittlungszwecken oder zur
"Rasterfahndung" ermöglichen. Die Speicherung biometrischer
Merkmale in einem Datenbestand, der nicht der alleinigen
Verfügungsgewalt des Betroffenen unterliegt, birgt die Gefahr
einer Zweckentfremdung und ist datenschutzrechtlich problematisch.
Für die Speicherung der biometrischen Merkmale von Ausländern
wäre im Lichte des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
eine Speicherung außerhalb des Ausweisdokumentes bei einer
dezentralen oder zentralen Ausländerbehörde aber vertretbar, wobei
eine ausschließliche Bindung an Zwecke der Datensicherung gesetzlich
vorgesehen werden müsste.
Weiterer Bedarf an Information, Diskussion und Entscheidung
Auf Gesetzes- und Verordnungsebene sind wichtige Aspekte der
Umsetzung der bislang getroffenen gesetzlichen Regelungen zu klären. Die
Vorentscheidungen des Gesetzgebers werden dabei wahrscheinlich neu zu
diskutieren sein. Hier ist z.B. der Umstand zu nennen, dass für die
Regelung der Aufenthaltstitel für Ausländer eine präzise Zwecksetzung
für die Nutzung biometrischer Daten bislang nicht erfolgt ist. Eine wohl
definierte Zweckbindung würde aber datenschutzrechtliche Bedenken
weitgehend ausräumen und die durch den Gesetz- und Verordnungsgeber
verfolgten Ziele transparent machen.
Zu klären wäre weiter, ob die vorgenommene Beschränkung der in
Betracht kommenden biometrischen Merkmale auf solche von "Fingern
oder Händen oder Gesicht" zukünftig noch Bestand haben sollte oder
ob nicht auch die Kombination mehrerer Merkmale bzw. Systeme rechtlich
eröffnet werden soll. Damit könnte u.U. die Leistungsfähigkeit
biometrischer Systeme besser ausgeschöpft werden.
Angesichts der Schutzwürdigkeit biometrischer Daten als
personenbezogene Daten ist es notwendig, die mit ihrer Aufnahme
möglicherweise verbundenen problematischen Folgen zu begrenzen.
Dementsprechend sollte vor allem auf die Speicherung von Rohdaten
verzichtet und dem Prinzip der Datensparsamkeit Geltung verschaffen
werden.
Eine Speicherung der Daten in einem zentralen Register ist für
Bundesbürger zurzeit gesetzlich ausgeschlossen, die Einrichtung zentraler
Referenzdateien für Ausländer aber nicht. Eine solche zentrale
Datenspeicherung wäre jedoch aus Sicht des Datenschutzes problematisch.
Dies gilt grundsätzlich auch für die Speicherung in dezentralen
Registern. Geklärt werden sollte, in welchem Verhältnis AFIS (Automated
Fingerprint Identification System), das auch einer Identifizierung von
Ausländern dient, und der Einsatz von Biometrie auf
"Ausländerausweisen" mit dem gleichen Zweck stehen.
Politischer Diskussions- und Handlungsbedarf ergibt sich auch daraus,
dass umfassende Implementierungsschritte auf allen Ebenen zu planen
und in ihren Konsequenzen zu durchdenken sind – von der
Ausstellungs- bis zur Kontrollebene. Weitere Abstimmungsprozesse auf
EU-Ebene und letztlich weltweit sind erforderlich, will man mehr
Sicherheit erreichen und zugleich weder den globalen Reiseverkehr
unangemessen beeinträchtigen noch Belange des Datenschutzes verletzen.
Von Bedeutung dürfte auch die Präsenz deutscher Vertreter in den Gremien
der International Civil Aviation Organization und der EU sein, um dort
eigene Beiträge einzubringen und nationale Interessen zu vertreten.
Die politischen, finanziellen und organisatorischen Konsequenzen einer
Einführung und Nutzung biometrischer Identifikationssysteme auf allen
Ebenen, sind erst in Ansätzen durchdacht. Hier wären umfassende Folgenanalysen
angebracht, die Fingerzeige für eine politische und datenschutzrechtliche
Gestaltung der bereits jetzt eingetretenen Entwicklungsdynamik liefern.
Ein so umfangreiches und komplexes Vorhaben wie die biometrische
Vermessung aller Bundesbürger sowie von Millionen von ausländischen
Bürgern, die nach Europa einreisen oder Asyl suchen, legt es nahe, die
Frage nach der Akzeptanz zu stellen. Zu den Bemühungen um technische
Praktikabilität sollten deshalb solche um gesellschaftliche
Akzeptabilität treten. Zahlreiche Fragen, zu denen bislang nur wenig
eindeutige Antworten zu finden waren, müssten in einem transparenten
"öffentlichen Diskurs" angesprochen werden. Mehr Klarheit und
größere Differenziertheit hätte vor allem die Erörterung der Frage
verdient, welche Beiträge zu welchen Zielen mit welchen biometrischen
Dokumenten erbracht werden können und sollen.
Im Lichte dieser Diskussion wären des Weiteren die Eignung technischer
Lösungen und die Vertretbarkeit unterschiedlicher Kostenvolumina
vergleichend zu diskutieren. Dabei käme es insbesondere darauf an, klar
zu machen, dass Biometrie nur einen begrenzten Zielbeitrag zu mehr
Sicherheit leisten kann. Biometrie ist ein technischer Ansatz von
Prävention und Kontrolle und somit nur ein – wenngleich wesentliches
– Element einer übergreifenden Strategie.
Ferner sollte das Spannungsfeld zwischen dem Ziel Sicherheit einerseits
sowie den Zielen Schutz der Privatsphäre und Begrenzung des
Missbrauchspotenzials andererseits offen diskutiert und durch technische
und rechtliche Maßnahmen reduziert werden.
Letztlich wäre die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung auch um
Fragen und Ziele der Innovationspolitik anzureichern: Gemeinsam mit
Entwicklern und Anbietern sollten Strategien entwickelt werden, die auf
einen technologischen Sprung vom bisherigen Dokumentenkonzept zu einer
Smartcard-basierten Lösung zielen. Für deutsche Unternehmen, die im
internationalen Wettbewerb grundsätzlich gut positioniert sind, eröffnet
ein solches technisch-gesellschaftliches Innovationsprojekt die
Perspektive, mit eigenen Produkten und Dienstleistungen
Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Ein transparenter öffentlicher Diskurs könnte geeignet sein, ein
Bewusstsein für die Bedeutung der Dynamik der
gesellschaftlich-technischen Entwicklung zu schaffen, die mit der
zukünftig intensiven Nutzung der Biometrie verbunden sein dürfte.